Erklärung zur Barrierefreiheit
Das ILIAS Kompetenzzentrum der Fachhochschule Dortmund macht seine Websites und mobilen Anwendungen, soweit es möglich ist, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website test.fh.do.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist wegen der Ausnahme einer unverhältnismäßigen Belastung teilweise mit der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den angegebenen Gründen nicht barrierefrei:
- Einige Funktionen der Webanwendung sind über mehrere unterschiedliche Methoden aufrufbar. Es wurde sichergestellt, dass mindestens einer dieser Wege barrierefrei funktioniert, sodass die Funktionalität für alle Menschen zugänglich ist. Es gibt allerdings vereinzelte, zusätzliche Aufrufmöglichkeiten, die nicht barrierefrei sind. Dies gilt zum Beispiel für optische Bildsymbole, die als Abkürzung einen schnellen, alternativen Funktionsaufruf lediglich per Mausklick oder Touchscreen ermöglichen, nicht aber per Tastatur. Insgesamt bleibt die Funktionalität aber über den barrierefreien Weg aufrufbar und zugänglich.
- Zusätzlich zu einer barrierefreien Anleitung über die Nutzung der Webanwendung existieren mehrere "Guided Tours", die Menschen interaktiv durch die verschiedenen Funktionen der Anwendung leiten können. Die Touren sind nicht vollständig barrierefrei nutzbar, allerdings sind alle Informationen der Touren auch auf andere Weise barrierefrei abrufbar.
- Einige Farb- und Kontrastverhältnisse liegen unterhalb von 4,5:1, was als Grenze für Schriften kleiner als 24 pt vorgegeben ist. Durch die Möglichkeit der individuellen Größenanpassung von Webinhalten ist der Kontrast dennoch ausreichend.
Das ILIAS Kompetenzzentrum arbeitet daran, die oben genannten Inhalte und Funktionen durchgehend barrierefrei zu machen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.05.2023 neu erstellt.
Diese Erklärung wurde am 17.05.2023 letztmalig überprüft.
Prüfmethoden: Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben die Möglichkeit, uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte einzuholen. Gehen Sie dabei bitte folgendermaßen vor:
- Senden Sie eine E-Mail an die Adresse ilias@fh-dortmund.de mit einem Link zur Seite und einer Beschreibung der Barriere
Bei Ihrer Meldung erhalten Sie von uns zunächst eine automatisierte Antwort direkt im Anschluss an Ihre Einreichung. Eine inhaltliche Reaktion erfolgt an Werktagen üblicherweise innerhalb von 72 Stunden.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von acht Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet.